secretuSARDU
Enjoy the best things to see in Pula with a plan including Secretu Sardu

Wir sind für Sie da:


T  +49 7222 3610940

T  +39 3318 041545


wandern@secretusardu.com

AGB


Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

von secretu.SARDU  Anja Jürgens, Ludwigring 21, 76437 Rastatt


1)Allgemeines

Bei unseren Veranstaltungen setzen wir ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus, sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu unserer Art der Freizeitgestaltung. Es wird – wenn nicht anders angegeben – eine durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den

Anweisungen der Veranstaltungsleiter und Wanderführer jederzeit Folge leisten. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt gemäß der Programmbeschreibung, jedoch unter Berücksichtigung der für Veranstaltungen in der Natur zutreffenden Einschränkungen und

Unwägbarkeiten. Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Veranstaltung sich nicht wesentlich verändert, bleiben vorbehalten. Für selbst und fremd verschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen, ein Abschluss entsprechender Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung etc.) wird daher empfohlen.

Minderjährige können nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Sorgeberechtigen) an unseren Veranstaltungen teilnehmen (gegebenenfalls ist uns eine ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ vorzulegen).


2)Abschluss eines Vertrages

Sie können Ihre Veranstaltungen persönlich, telefonisch, per Fax, online oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an uns es werden unsere Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Rechnung / Quittung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden bzw. übergeben. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch nicht erfüllen konnten, legen wir Ihnen ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Erfolgt von Ihrer Seite keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat. Diese Vertretungsvollmacht gilt ebenso für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler unserer Angebote. Mit Firmen, Vereinen (sog. Juristischen Personen) gehen wir nur einen Vertrag ein, wenn ein

Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.

Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Veranstaltungspreises.


3)Leistung- und Leistungsänderung

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen.

Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Versicherungen sind in unseren Leistungen nicht enthalten. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren werden. Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Leistungsänderung werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen. Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl der Teilnehmer gewünscht werden  der pädagogisch sinnvoll erscheinen. Treten Sie eine gebuchte/terminierte Veranstaltung nicht an oder nehmen einzelne Leistungen aus durch den Vertrag nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des ganzen Preises oder auf anteilige Rückerstattung.


4)Unterkunft & Verpflegung, An- und Abreise

In unseren Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise grundsätzlich nicht inbegriffen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Wir bitten Sie daher, notwendige Reservierungen selbst   vorzunehmen. Wir beraten Sie auf Wunsch gerne hinsichtlich der Unterkunftsmöglichkeiten im Süden Sardiniens.


5)Beschreibungen der Veranstaltungen

Wir sind ständig bemüht, die auf unserer Website präsentierten und angebotenen Veranstaltungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte dienen der Beschreibung von Abläufen einer Veranstaltung und können Änderungen unterliegen. Wir bemühen uns um fortlaufende Aktualisierung der Beschreibungen auf unserer Website, schließen jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter jede eigene Verantwortung aus. Wir behalten uns vor, Inhalte unserer Website jederzeit ohne Ankündigung zu ändern.

Die verwendeten Fotografien, Abbildungen zu den Veranstaltungen dienen der allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Orte u. a. sind unverbindlich und können variieren. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen dienen lediglich als Anhaltspunkte. Die Veranstaltungen können eventuell in Gruppen zusammen und mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die auf unserer Website angegeben Zeiten und die Dauer können variieren und sind daher unverbindlich.


6)Verfügbarkeit

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeit oder begrenzte Teilnehmerzahlen) finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie i. d. R. selbst mit uns ab. Die Buchung ist rechtzeitig vorzunehmen. Bei Vorabbuchung. z.B. ü über Internet, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Diese ist zur Veranstaltung mitzubringen.


7)Witterungsbedingte und persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Veranstaltung

a) Die Teilnahme an einer Veranstaltung in der Natur unterliegt den Witterungseinflüssen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei uns abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen (Käufer/Teilnehmer) direkt bei uns einzuholen. Sollte die Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Teilnahme an der Veranstaltung bei uns umbuchen. Wir kommen in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen in Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind (z.B. Anfahrtskosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).

b) Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung (z.B. Größe, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand (gewisse Kondition) etc.) sowie eine entsprechende Ausrüstung voraus (Wir behalten uns vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe gefährden und/oder den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und führen gegebenenfalls zum Ausschluss des Teilnehmers an der Veranstaltung). Die Voraussetzungen zur Teilnahme ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltung auf unserer Website. Nach erfolgter Buchung sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie bzw. die  entsprechende Person, die an der bestimmten Veranstaltung teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.


8)Preise und Preisänderung

Alle angegebenen Preise für Veranstaltungen-Dienstleistungen sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders aufgeführt. Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und Veranstaltungstermin mehr als 12 Monate liegen, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wird. Wir müssen Sie hierbei bis 3 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von um mehr als 10 Prozent sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.


9)Bezahlung

Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Touren sind rechtzeitig, in jedem Fall vor Beginn/Durchführung zu überweisen (maßgebend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto) oder in bar zu bezahlen. Wird der Preis trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist bezahlt, so können wir die Durchführung des Vertrages ablehnen und Ihnen die Rücktrittskosten belasten. Die Zahlungen sind für uns grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt vor allem für von Ihnen aus dem Ausland veranlasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut anweisen, dass Sie alle Transaktionsgebühren selbst übernehmen.


10)Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche Erklärung von der gebuchten Leistung zurücktreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Vertrag als Vertragspartner benannten Personen erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner ist der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei uns maßgeblich. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Anteils des Preises verlangen, der sich wie folgt ergibt:

Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann kostenfrei storniert werden, danach fallen 50% der Kosten an.

Treten Sie am Tag vor der Veranstaltung zurück oder treten nicht zu der Veranstaltung an, behalten wir Anspruch auf den vollen Preis.

Eine Absage seitens des Kunden aus wetterbedingten Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, so hat diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der o. g. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der verbleibenden Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe gemäß unserer Preislisten bzw. unserer Angebote.

Wir empfehlen ggf. den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung; diese Versicherung sollte unmittelbar mit Abschluss des Vertrages abgeschlossen werden. Umbuchungen (Änderung des Veranstaltungstermins etc.), die auf Ihren Wunsch nach Abschluss des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wir entsprechen Ihren Änderungen vorbehaltlich Verfügbarkeit und Durchführbarkeit. Es steht in unserem Ermessen, einen Ersatz für entstandene Mehrkosten zu erheben, nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor. Der Teilnehmer kann sich zu Beginn, zur Durchführung der Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen. Sofern die dritte Person den besonderen Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen. Widersprechen wir nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Teilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum genannten Ort und Zeitpunkt bereit zu stehen. Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises.

Für Veranstaltungen, die von unseren Standardprogrammen abweichen, und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis max. 50 % bei Rücktritt von der Buchung vor.

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Teilnehmers der Veranstaltung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.


11)Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter

Wir haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits begonnen Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Umstände es erfordern und z.B. durch Unwetterbilden (Gewitter, Hochwasser, Waldbrand etc.) Gefahr für die Teilnehmer einer Aktion besteht. Wir können das Rücktrittsrecht auch in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, wie z.B. durch plötzliche Erkrankung der Veranstaltungsleiters usw. In solchen Fällen wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte Preis vollständig gut geschrieben und ein Ersatztermin vereinbart. Bei unwahren Angaben bei der Anmeldung/Buchung können wir ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Vertrag zu – insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern.

Wir haben außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben in der Rechnung/Vertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises eingehen. Gegebenenfalls wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von uns erhoben.


12)Vertragskündigung / Ausschluss von Veranstaltungen

Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung unserer Veranstaltungsleiter/Wanderführer nachhaltig stört, die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den bereits bezahlten Veranstaltungspreis des Teilnehmers oder der Gruppe; ersparte Aufwendungen werden jedoch aufgerechnet.

Der Veranstaltungsleiter/ Wanderführer ist ebenfalls befugt über die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen, Medikamenteneinnahme) von Teilnehmern und deren verwendete Ausrüstung (siehe Punkt 7) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises.


13)Kündigung infolge höherer Gewalt

Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situation berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen, Waldbrand usw. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen würden, können wir bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich zurück, ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn einer Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung / ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Veranstaltung.


14)Ihre Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen

Sie sind verpflichtet, bei etwa auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Insbesondere müssen Sie etwaige Beanstandungen uns unverzüglich mitteilen. Wir werden uns bei berechtigten Beanstandungen bemühen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sofern Sie es unterlassen haben, uns auf bestehende Leistungsstörungen hinzuweisen, denen man hätte abhelfen können, verlieren Sie jeden Anspruch auf Minderung. Die Veranstaltungsleiter/ Wanderführer vor 0rt sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wirksame Anerkennung kann ausschließlich ein Geschäftsführer von secretu.SARDU vornehmen.


15)Haftungsausschluss

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt (§ 286 BGB). Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Bei fachspezifischen Veranstaltungsinhalten obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem  Veranstaltungsleiter/Wanderführer während der entsprechenden Situation. Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte versichert sein (Unfall/Kranken etc.). Wir behalten uns vor, den Versicherungsschutz als Bedingung für die Teilnahme zu machen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen bzw. Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Veranstaltungsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko (Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko) beinhalten. Die Teilnahme an Inhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Veranstaltungsleiter/Wanderführer zu melden.

Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstaltungsleiter/ Wanderführers sind bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen der Teilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Gruppe von der Veranstaltung von der Aktion ausgeschlossen werden können und wir keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernehmen. Wir behalten in diesen Fällen unseren Vergütungsanspruch.

Sämtliche Haftungspflichten von unserer Seite entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen. Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Teilnehmer während der Veranstaltung benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Dem Teilnehmer obliegt die entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Veranstaltungsleitern/Wanderführern in Verwahrung genommene Gegenstände oder Wertsachen. Ausdrücklich wird hingewiesen, dass bei Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und der Teilnehmer sich entsprechend darauf einzustellen hat.

Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Veranstaltungsleiter/ Wanderführer abgesicherten) Veranstaltung den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis er vom Veranstaltungsleiter/ Wanderführer wieder zur Gruppe geführt wird.

Fällt der Veranstaltungsleiter/ Wanderführer durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters zu warten. Erfolgt durch die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen, es sei denn, dies ist in einer speziellen Veranstaltung ausdrücklich anders vereinbart.

Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an uns, deren Verursachung Teilnehmern obliegt (z.B. bei Naturschutz- und Umweltdelikten), so werden diese Forderungen durch uns an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.


Fremdleistungen:

Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte.


16)Gewährleistungsausschluss in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite

Für die Nutzung unserer Internetseite tragen wir keine Verantwortung, sie erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. in Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihren Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten.


17)Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir verpflichten uns gegenseitig, alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit zu behandeln. Die von Ihnen übermittelten Daten speichern wir in unserer EDV-Anlage und sichern sie vor unbefugten Zugriff Dritter. Sollten Dritte trotz dieser Sicherung Zugriff erhalten, haften wir nicht für etwa auftretende Schäden.

Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für unseren Geschäftskontakt mit Ihnen, im Rahmen dessen wir Sie gerne auch über weitere Veranstaltung aus unserem Hause informieren. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt uns ein kurzer Hinweis, nachdem wir Sie aus unserer Datenbank streichen werden.


18)Urheberrecht an Aufzeichnungen

Alle Rechte an gemachten Fotos bzw. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon zu fotografieren bzw. aufzuzeichnen und diese Fotos/Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit unserem Einverständnis zulässig.


19)Ihr Firmenname/Firmenlogo für unsere Referenzliste (Nutzungsrecht)

Wenn Sie als Unternehmer eine unserer Veranstaltungen gebucht haben, können wir nach Veranstaltungsende für unsere Werbezwecke auf einer auch auf unserer Website verfügbaren Referenzliste Ihr Firmenlogo kostenfrei verwenden. Sie können diesem hiermit übertragenen Nutzungsrecht jederzeit widersprechen.


20)Gerichtsstand und anzuwendendes Rechtsgrund

Als Gerichtsstand vereinbaren wir Rastatt. Es gilt deutsches Recht.


21)Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstellte jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.


Stand Juni 2015